Fragen zum Führerschein.

Fragen zu Fahrzeugen.

Allgemeine Fragen.


Fragen zum Führerschein.


Q. Darf ich als Inhaber der vorherigen Führerausweis-Kategorie F ein Motorrad der neuen Unterkategorie A1 fahren (16 Jahre, 50cc entdrosselt)?

Die bisherige Kategorie F berechtigt nach Ausstellung eines neuen Führerausweises (Kreditkartengrösse) nur zum Führen von Motorrädern der Unterkategorie A1, deren Höchstgeschwindigkeit auf 45 km/h beschränkt sind (es sind dieselben Motorräder, welche schon heute mit der Kategorie F gefahren werden können, mit gelben Nummer).



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Q. Ich bin 16 Jährig, was muss ich machen um den neuen Ausweis Kat. A1 zu erwerben mit dem ich ab 16 Jahren einen Roller 50cc unlimitiert fahren darf ?

Folgende Konditionen müssen erfüllt sein:

- Den minimalen Gesundheitsanforderungen entsprechen
- Über einen Samariterausweis verfügen der nicht älter als 6 Jahre ist.
- Einen Augentest gemacht haben
- Die Theorieprüfung bestanden haben (gleiche wie für Autos) kann aber erst mit «gehabten» 16 Jahren gemacht werden
- Mit der bestandenen Theorieprüfung hat man Anrecht auf den Lehrfahrausweis
In den folgenden 4 Monaten nach Erhalten des Lehrfahrausweises müssen der Verkehrs-Sensibilisierungskurs (8 Stunden) und der praktische Basiskurs (8 Stunden) gemacht werden.
Nachher wird der Lehrfahrausweis um 12 Monate verlängert.
Der Ausweis wird erteilt nachdem die praktische Prüfung von 60 Minuten bestanden wurde.


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Q. Im Besitz eines neuen Ausweises A1, was muss ich als 18jähriger tun um ein Fahrzeug mit mehr als 50cc fahren zu können.

Nur beim kantonalen Amt die Änderung des Ausweises verlangen.
Mit 18 Jahren hat man automatisch Anrecht auf den Ausweis für Fahren von Fahrzeugen mit maxi. 125 cc und maxi 11kW.


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Q. Was kann ich machen bevor ich 16-jährig bin?

- Den Augentest
- Den Samariterkurs
- Die Vorbereitung auf die Theoriprüfung


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Q. Ist diese Ausbildung A1 für den Auto-Fahrausweis gültig?

Ja, total. Nur die praktische Autofahrprüfung muss mit 18 Jahren noch gemacht werden.



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Q. Ich habe einen Ausweis B (Auto). Was muss ich machen um den Ausweis Motorrad A1 für 125 cc zu erhalten?

Einen Lehrfahrausweis beantragen Nur den praktischen Basiskurs von 8 Stunden mit einem Fahrlehrer welcher Ihnen die Fähigkeit zum Fahren eines Motorrades ohne Prüfung ausstellen wird. Dieser Ausweis A1 berechtigt zum Fahren eines Rollers mit max. 125 cm3 und max 11 KW (15PS).



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Q. Ist est nach dem 1. April 2003 immer noch möglich den Ausweis Kat F zu machen?

Ja, aber nur für 4-Rad - Fahrzeuge.



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Q. Darf ich vor der praktischen Prüfung für den Führerschein A1 einen Passagier auf meinen Roller nehmen ?

Nur wenn dieser im Besitz des Führerscheins Kat. A1 ist !



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Q. Ich habe meinen Führerschein A1 125 cc vor dem 1. April 2003 gemacht. Was muss ich machen um den Ausweis A1 limitier auf 25 KW (34 PS) zu erlangen?

Verlangen Sie einen neuen Ausweis in Kreditkartenform. Diese Möglichkeit besteht für Inhaber des alten Ausweises A1.
Mit diesem Ausweis können Fahrzeuge von jeder gedrosselten cm3 gefahren werden mit der Voraussetzung dass sie eine max. Leistung von 25 Kw haben (z.B. Joyride 200, GTS 250).


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Fragen zu Fahrzeugen.


Q. Ist es erlaubt, die Performance und die Geschwindigkeit eines Rollers 50 cc auf Kategorie A1 unlimitierte Geschwindigkeit zu erhöhen?

Nein, das Fahrzeug muss seiner Homologierung entsprechen betreffend Geschwindigkeit, Stärke, Umweltverschmutzung und Lärmemission.



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Q. Wie lange werden die limitierten Roller 45km/h noch benützt werden können?

Es gibt keine Zeitlimite. Sie werden auch weiterhin gefahren werden können von Leuten die nur den Ausweis F haben oder den Ausweis B haben und die 8 Stunden Praktische Fahrschule nicht gemacht haben.



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Q. Darf ein auf 45km/h gedrosselter Roller einfach „entdrosselt“ werden?

Nein, er muss homologiert sein mit unlimitierter Geschwindigkeit damit der graue Ausweis entsprechend abgeändert werden kann. Das Fahrzeug muss durch das kantonale Strassenverkehrsamt neu geprüft werden.



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Q. Welches Öl soll für 2-Takt Motoren verwendet werden?

Ein syntetisches Öl von guter Qualität speziell vorgesehen für Roller. Fragen Sie Ihren SYM-Händler um Rat!
Empfehlung von SYM: MOTOREX 2T Synthetic oder Semi-Synthetic



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Allgemeine Fragen.


Q. Wird die Polizei weiterhin Geschwindigkeitskontrollen für Roller durchführen?

Ja, da es weiterhin auf 45km/h gedrosselte Fahrzeuge mit gelben Nummernschildern geben wird.
Die anderen Fahrzeuge werden auch die homologierten maximalen Geschwindigkeiten respektieren müssen welche auf dem Typenschein notiert sind. Sie müssen auch den Vorschriften entsprechen über Lärmemissionen und Umweltverschmutzung, müssen also einen homologierten Auspuff, Luftfilter und Vergaser haben.


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Q. Darf ich mit einem «entdrosselten» 50cc-Roller auf der Autobahn fahren ?

Erst ab 18 Jahren mit dem Führerschein A1!



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