1. Zulassung des einzutauschenden Roller/Scooter
- Nur Roller/Scooter, keine Motorräder
- In der Schweiz immatrikuliert (Marke SYM oder Konkurrenz)
- Lesbare Fahrgestellnummer erforderlich
- Original-Fahrzeugausweis (Zulassung) auf den Namen des Kunden + gültiger Ausweis
- Fahrzeug muss fahrtüchtig, ungestohlen und mit vollständigem Rahmen sein (nicht zerlegt)
- Pro Neukauf wird nur ein Scooter zurückgenommen
- Nur ein offizieller SYM-Händler ist berechtigt, über die Rücknahme Ihres Scooters zu entscheiden und den Rücknahmewert festzulegen
- Kaufdatum des Neufahrzeugs = Rücknahmedatum (keine rückwirkende Wirkung)
Achtung: Der in Zahlung genommene Roller muss mindestens 4 Jahre alt sein.
2. Kundenberechtigung
- Rabatt von CHF 200.– auf den Endverkaufspreis (inkl. MwSt.)
- Wird als sofortiger Preisnachlass auf den Neufahrzeugpreis gewährt, im Austausch gegen Ihren aktuellen Scooter gemäss den Rücknahmebedingungen
3. Höhe des Sofortrabatts
- Rabatt von CHF 200.– auf den Endverkaufspreis (inkl. MwSt.)
- Wird als sofortiger Preisnachlass auf den Neufahrzeugpreis gewährt, im Austausch gegen Ihren aktuellen Scooter gemäss den Rücknahmebedingungen